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331.1 JVVOEP CH-ZH

Art. 9a : Justizvollzugsverordnung (JVV)

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Art. 9a

28 1 Die Hauptabteilung Forschung und Entwicklung

a.37 forscht zu den Themen, die für den Justizvollzug und die Wieder-

eingliederung von Bedeutung sind, insbesondere zu Anordnung

und Vollzug von strafrechtlichen Sanktionen, zu strafprozessua-

len und polizeirechtlichen Interventionen sowie zu Rekrutierung,

Ausbildung und Führung geeigneten Personals,

4

Justizvollzugsverordnung (JVV)

331.1

b. entwickelt Instrumente, Konzepte und Prozesse zu den in lit. a

genannten Themen,

c. veröffentlicht die Ergebnisse dieser Forschung und Entwicklung

in geeigneter Form,

d. begleitet die anderen Hauptabteilungen bei der Umsetzung der

Ergebnisse gemäss lit. a und b.

2 Sie berät amtsinterne und aussenstehende Arbeitspartner und er-

bringt für diese Dienstleistungen.37

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