Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.1 JVVOEP CH-ZH

Art. 78 : Justizvollzugsverordnung (JVV)

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Art. 78

Zur Förderung der sozialen Integration der verurteilten Per-

son kann das Amt die Durchführung der Massnahme durch soziale Be-

treuung ergänzen.

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