Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.1 JVVOEP CH-ZH

Art. 77 : Justizvollzugsverordnung (JVV)

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Art. 77

Für die Durchführung und die Rahmenbedingungen von

stationären Suchtbehandlungen gelten die Richtlinien der Ostschweizer

Strafvollzugskommission33 für den Vollzug von stationären Suchtthera-

pien17.

B. Durchführung und Beendigung

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