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331.1 JVVOEP CH-ZH

Art. 167 : Justizvollzugsverordnung (JVV)

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Art. 167

18 Die Anordnungen des Amts29 und seiner Hauptabteilun- Rekurs

gen können mit Rekurs nach §§ 19 ff. des Verwaltungsrechtspflegegeset-

zes vom 24. Mai 19592 angefochten werden.

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