331.1
JVVOEP
CH-ZH
Art. 15 : Justizvollzugsverordnung (JVV)
Art. 15
20 Das Amt legt die nötigen Anforderungen gemäss § 17
Abs. 2 StJVG5 für die Aufgabenübertragung an Private fest und kann
Leistungsvereinbarungen abschliessen.