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331.1 JVVOEP CH-ZH

Art. 15 : Justizvollzugsverordnung (JVV)

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Art. 15

20 Das Amt legt die nötigen Anforderungen gemäss § 17

Abs. 2 StJVG5 für die Aufgabenübertragung an Private fest und kann

Leistungsvereinbarungen abschliessen.

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