321.5 DNAVODNA CH-ZH Art. 6 : DNAVerordnung (DNAV) Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 6 12 ← Art. 5. Als tatortberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Profile von DNAVerordnung (DNAV) Art. 7 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →