Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.4 PPGVOEPPOPPP CH-ZH

Art. 28 : Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf und Zivilverfahren (PPGV)

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Art. 28

Für die Entschädigung der sachverständigen Person findet Entschädigung

die Entschädigungsverordnung der obersten Gerichte vom 11. Juni

20027 Anwendung.

E. Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich

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