Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.4 PPGVOEPPOPPP CH-ZH

Art. 26 : Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf und Zivilverfahren (PPGV)

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Art. 26

1 Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich.

2 Sie enthält Angaben

a. zum Abgabetermin,

b. zu den Entschädigungsbedingungen,

c. zu einem allfälligen Kostendach.

321.4

Pflichten der

Auftraggeber

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