321.4
PPGVOEPPOPPP
CH-ZH
Art. 26 : Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf und Zivilverfahren (PPGV)
Art. 26
1 Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich.
2 Sie enthält Angaben
a. zum Abgabetermin,
b. zu den Entschädigungsbedingungen,
c. zu einem allfälligen Kostendach.
321.4
Pflichten der
Auftraggeber