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321.4 PPGVOEPPOPPP CH-ZH

Art. 25 : Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf und Zivilverfahren (PPGV)

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Art. 25

Gegen Entscheide der Fachkommission oder deren Aus-

schüsse ist der Rekurs nach §§ 19 ff. VRG3 an die Verwaltungskommis-

sion des Obergerichts zulässig.

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PPGV

D. Auftragserteilung und -erfüllung

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