321.3
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über den Einsatz des Einzelgerichts als Zwangsmassnahmengericht in Haftsachen (Haftrichterverordnung)
: Haftrichterverordnung
Art. 1 : Haftrichterverordnung
An Wochenenden und allgemeinen Feiertagen übernimmt das
Einzelgericht des Bezirksgerichts Zürich die Aufgaben der Zwangs-
massnahmengerichte auch der übrigen Bezirke.