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Art. 1 : Verordnung über den Einsatz des Einzelgerichts als Zwangsmassnahmengericht in Haftsachen (Haftrichterverordnung)

: Haftrichterverordnung
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Art. 1 : Haftrichterverordnung

An Wochenenden und allgemeinen Feiertagen übernimmt das

Einzelgericht des Bezirksgerichts Zürich die Aufgaben der Zwangs-

massnahmengerichte auch der übrigen Bezirke.

Verordnung über den Einsatz des Einzelgerichts als Zwangsmassnahmengericht in Haftsachen (Haftrichterverordnung) Art. 2 : Haftrichterverordnung →

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