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321.3 CH-ZH

Verordnung über den Einsatz des Einzelgerichts als Zwangsmassnahmengericht in Haftsachen (Haftrichterverordnung)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (3 Artikel)

: Haftrichterverordnung

An Wochenenden und allgemeinen Feiertagen übernimmt das

Einzelgericht des Bezirksgerichts Zürich die Aufgaben der Zwangs-

massnahmengerichte auch der übrigen Bezirke.

: Haftrichterverordnung

Die Mitglieder der andern Bezirksgerichte leisten an Wochen-

enden und allgemeinen Feiertagen Pikettdienst beim Zwangsmass-

nahmengericht des Bezirksgerichts Zürich, und zwar aufgrund eines

von der Obergerichtspräsidentin oder vom Obergerichtspräsidenten

zu genehmigenden Einsatzplans. Der Einsatz von Ersatzmitgliedern

bleibt vorbehalten.

: Haftrichterverordnung

zelrichters als Haftrichter (Haftrichterverordnung) vom 6. Dezember

2006 wird aufgehoben.

1 OS 65, 701; Begründung siehe ABI 2010, 2064.

2 Inkrafttreten: 1. Januar 2011.

3 LS 211.1.

1. 1. 11 - 71

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