Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 KOBVOCAOOCMD CH-ZH

Art. 9 : Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV)

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Art. 9

1 Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist eine genü-

gende Ausbildung.

2 Die Bewilligungsbehörden legen die Anforderungen an die genü-

gende Ausbildung fest.

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