Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 KOBVOCAOOCMD CH-ZH

Art. 5 : Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV)

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Art. 5

Die weiteren Organe gemäss Anhang 2 sind für die Erhebung c. Weitere

von bundes- und kantonalrechtlichen Ordnungsbussen im Bereich der Organe

aufgeführten Erlasse zuständig.

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