Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
315.1 VRTMOTRTEHORTM CH-ZH

Art. 5 : Verordnung über die Kommission zur Bekämpfung von Menschenhandel (Runder Tisch Menschenhandel, VRTM)

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Art. 5

Die Kantonale Opferhilfestelle der Direktion der Justiz und

des Innern führt den Vorsitz und das Sekretariat des Runden Tisches.

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