315.1
VRTMOTRTEHORTM
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Kommission zur Bekämpfung von Menschenhandel (Runder Tisch Menschenhandel, VRTM)
Art. 2
Der Runde Tisch hat insbesondere folgende Aufgaben: Er Aufgaben
a. beobachtet Abläufe und Prozesse zur Bekämpfung von Menschen-
handel,
b. koordiniert Projekte und Tätigkeiten,
c. leistet Öffentlichkeitsarbeit,
d. erarbeitet Stellungnahmen,
e. erarbeitet Empfehlungen zuhanden der mit der Bekämpfung von
Menschenhandel und dem Opferschutz befassten Stellen.