Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
315.1 VRTMOTRTEHORTM CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die Kommission zur Bekämpfung von Menschenhandel (Runder Tisch Menschenhandel, VRTM)

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Art. 2

Der Runde Tisch hat insbesondere folgende Aufgaben: Er Aufgaben

a. beobachtet Abläufe und Prozesse zur Bekämpfung von Menschen-

handel,

b. koordiniert Projekte und Tätigkeiten,

c. leistet Öffentlichkeitsarbeit,

d. erarbeitet Stellungnahmen,

e. erarbeitet Empfehlungen zuhanden der mit der Bekämpfung von

Menschenhandel und dem Opferschutz befassten Stellen.

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