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281.51 CH-ZH

Art. 2 : Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte

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Art. 2

¹ Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist bei der Präsiden-Verfahren

tin oder beim Präsidenten der Prüfungskommission einzureichen, unter

Beilage folgender Unterlagen

a. Ausweis über die berufsspezifische Vorbildung im Sinne von § 1

Abs. 1,

b. Bestätigung über die praktische Tätigkeit gemäss § 1 Abs. 2,

c. Lebenslauf,

d. Schul- und Abschlusszeugnisse,

e. Wohnsitzzeugnisse über die letzten fünf Jahre,

f. Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten fünf Jahre,

g. Handlungsfähigkeitszeugnis,

h. Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister,

1. 1. 16-91

1

281.51

Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen/-beamte – V

i. Erklärung der gesuchstellenden Person, dass Behörden und Privat-

personen gegenüber der Kommission vom Amts- und Berufsgeheim-

nis wie auch von anderen Geheimnispflichten entbunden werden

und dass die Kommission zum Beizug von Akten zur gesuchstellen-

den Person berechtigt ist, soweit dies zur Prüfung der Vertrauens-

würdigkeit im Sinne von § 12 lit. a EG SchKG erforderlich ist.

2 Die Präsidentin oder der Präsident der Kommission entscheidet

über die Zulassung zur Prüfung. Sie oder er kann die Akten ergänzen.

Allgemeines

Prüfungsstoff

B. Fähigkeitsprüfung

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