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Art. 1 : Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte

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Art. 1

¹ Als berufsspezifische Vorbildung im Sinne von § 12 lit. b Fachliche

EG SchKG gilt namentlich der Besuch der Fachkurse des Betreibungs-Voraussetzungen

inspektorates oder des Verbandes der Gemeindeammänner und Be-

treibungsbeamten des Kantons Zürich.

² Als Tätigkeit im Sinne von § 12 lit. c EG SchKG gilt insbesondere

eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf einem zürche-

rischen Betreibungsamt. Bei der Fristberechnung werden abgezogen

a. die Dauer einer Berufslehre,

b. Abwesenheiten wegen Krankheit, Mutterschaftsurlaubs, Unfalls und

Militärdienstes, soweit sie zusammen sechs Monate übersteigen,

c. Abwesenheiten aus andern Gründen, ausgenommen Ferien.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

15.2004.36 · ti (art. 1 RPAss)
Debtor Challenges Seizure Auction Based on Post-Seizure Property Destruction and Insurance Claim Substitution
Cited in the preamble, relevant to the legal basis for the substitution of claims regarding destroyed movable property, which informs the order in point 1.2.