281.1
VBGOVHRUEC
CH-ZH
Art. 37 : Verordnung über die Betreibungs und Gemeindeammannämter (VBG)
Art. 37
1 Das Betreibungsinspektorat inspiziert in der Regel einmal Inspektionen
jährlich jedes Amt und kontrolliert dabei die gesamte Geschäftsfüh-
rung oder Teile davon.
2 Es erstattet über das Ergebnis der Inspektion Bericht an
a. das inspizierte Amt,
b. das Bezirksgericht,
c. die Gemeinde,
d. die Verwaltungskommission.
3 Erachtet das Betreibungsinspektorat aufgrund des Ergebnisses
der Inspektion die Anordnung von Disziplinarmassnahmen als not-
wendig, stellt es dem Bezirksgericht entsprechend Antrag.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
PP190046 · zh (Art. 37 SchKG)
Secured Creditor Status in Insolvency: Assignment vs. Pledge of Tax Credits
Cited in the reasoning as the provision defining 'secured claims' and 'pledge right' in this context.