Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
281.1 VBGOVHRUEC CH-ZH

Art. 37 : Verordnung über die Betreibungs und Gemeindeammannämter (VBG)

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Art. 37

1 Das Betreibungsinspektorat inspiziert in der Regel einmal Inspektionen

jährlich jedes Amt und kontrolliert dabei die gesamte Geschäftsfüh-

rung oder Teile davon.

2 Es erstattet über das Ergebnis der Inspektion Bericht an

a. das inspizierte Amt,

b. das Bezirksgericht,

c. die Gemeinde,

d. die Verwaltungskommission.

3 Erachtet das Betreibungsinspektorat aufgrund des Ergebnisses

der Inspektion die Anordnung von Disziplinarmassnahmen als not-

wendig, stellt es dem Bezirksgericht entsprechend Antrag.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PP190046 · zh (Art. 37 SchKG)
Secured Creditor Status in Insolvency: Assignment vs. Pledge of Tax Credits
Cited in the reasoning as the provision defining 'secured claims' and 'pledge right' in this context.