242.2
CH-ZH
Art. 166 : Verordnung des Obergerichtes über die Geschäftsführung der Notariate (Notariatsverordnung)
: Notariatsverordnung
Art. 166 : Notariatsverordnung
Ort, Zeitpunkt und Art der Aufforderung zur wechsel- II. Vorweisung
rechtlichen Leistung (Art. 1036 Abs. 1 Ziff. 1–3 OR12) sind in der Pro-1. Art der
testurkunde anzugeben. Machen es besondere Umstände notwendig, Aufforderung
die Aufforderung telefonisch vorzunehmen, so sind sie ebenfalls in der
Urkunde zu erwähnen.