242.2
CH-ZH
Art. 152 : Verordnung des Obergerichtes über die Geschäftsführung der Notariate (Notariatsverordnung)
: Notariatsverordnung
Art. 152 : Notariatsverordnung
Die im Zusammenhang mit der Grundbuchführung notwen-
digen öffentlichen Beurkundungen von Rechtsgeschäften über dingliche
Rechte an Grundstücken und über vormerkbare persönliche Rechte
werden in den Formen der §§ 12–32 mit den nachfolgenden Abwei-
chungen durchgeführt.