Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
242.15 CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die Voraussetzungen der Erteilung der erweiterten Befugnisse an Beamte und Angestellte der Notariate sowie die Durchführung der Fachprüfungen (Weiterbildungsverordnung)

: Weiterbildungsverordnung
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Art. 2 : Weiterbildungsverordnung

Das Obergericht kann Beamte und Angestellte zur Ausübung b. Erteilungs-

der erweiterten Befugnisse ermächtigen, wenn sie die Voraussetzun- grundsätze

gen dazu erfüllen und der Geschäftsbetrieb des jeweiligen Notariates

dies rechtfertigt. Ein Anspruch auf Erteilung der erweiterten Befug-

nisse besteht nicht.

1. 1. 16-91

1

242.15

Weiterbildungsverordnung

Voraus-

setzungen

a. Im Beurkun-

dungswesen

b. Im Grund-

buchwesen

c. Im Konkurs-

wesen

d. Ausnahme

Ziel

Fachkurse

a. Im Beurkun-

dngswesen

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