242.15
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Voraussetzungen der Erteilung der erweiterten Befugnisse an Beamte und Angestellte der Notariate sowie die Durchführung der Fachprüfungen (Weiterbildungsverordnung)
: Weiterbildungsverordnung
Art. 2 : Weiterbildungsverordnung
Das Obergericht kann Beamte und Angestellte zur Ausübung b. Erteilungs-
der erweiterten Befugnisse ermächtigen, wenn sie die Voraussetzun- grundsätze
gen dazu erfüllen und der Geschäftsbetrieb des jeweiligen Notariates
dies rechtfertigt. Ein Anspruch auf Erteilung der erweiterten Befug-
nisse besteht nicht.
1. 1. 16-91
1
242.15
Weiterbildungsverordnung
Voraus-
setzungen
a. Im Beurkun-
dungswesen
b. Im Grund-
buchwesen
c. Im Konkurs-
wesen
d. Ausnahme
Ziel
Fachkurse
a. Im Beurkun-
dngswesen