235.52
CH-ZH
Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Gesetzestext (1 Artikel)
Art. : Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren
Originalquelle öffnen
Beschluss des Regierungsrates
über die Zuständigkeit für die Bewilligung
zur Ausgabe von Warenpapieren
(vom 5. August 1937)¹
235.52
I. Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausgabe von Warenpapie-
ren durch Lagerhalter (Art. 482, 1153–1155 des revidierten Schweize-
rischen Obligationenrechtes und Art. 902 und 925 des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches³) und die Verhängung von Ordnungsbussen wegen
der Ausgabe von den gesetzlichen Formvorschriften entsprechenden
Warenpapieren ohne vorherige Einholung der Bewilligung (Art. 1155
OR)4 wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen.
II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
¹ OS 35, 741 und GS II, 301.
2 ABI 1937, 414 vom 13. August 1937.
3 SR 210.
4 SR 220.
1. 1. 16-91
1