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235.52 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Beschluss des Regierungsrates

über die Zuständigkeit für die Bewilligung

zur Ausgabe von Warenpapieren

(vom 5. August 1937)¹

235.52

I. Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausgabe von Warenpapie-

ren durch Lagerhalter (Art. 482, 1153–1155 des revidierten Schweize-

rischen Obligationenrechtes und Art. 902 und 925 des Schweizerischen

Zivilgesetzbuches³) und die Verhängung von Ordnungsbussen wegen

der Ausgabe von den gesetzlichen Formvorschriften entsprechenden

Warenpapieren ohne vorherige Einholung der Bewilligung (Art. 1155

OR)4 wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen.

II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

¹ OS 35, 741 und GS II, 301.

2 ABI 1937, 414 vom 13. August 1937.

3 SR 210.

4 SR 220.

1. 1. 16-91

1

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