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235.41 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

235.41

Beschluss des Regierungsrates

über die Formularpflicht beim Abschluss

eines neuen Mietvertrages

(vom 11. September 2013)1

Der Regierungsrat beschliesst

I. Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen im Kanton

Zürich sind verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages

das Formular gemäss Art. 270 Abs. 2 OR2 zu verwenden.

II. Dieser Beschluss tritt am 1. November 2013 in Kraft.

1 OS 68, 342; Begründung siehe ABl 2013-09-20.

2 SR 220.

1. 1. 14 - 83

1

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