232.351
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
Art. 2
1 Für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sams- Zuschläge
tagen, Sonntagen und Feiertagen erhöht sich die Stundenpauschale um
20%.
2 Feiertage sind: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Oster-
montag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag
und Stephanstag.
1 OS 72, 17; Begründung siehe ABI 2016-12-02.
2 Inkrafttreten: 1. März 2017.
3 LS 232.3.
1.4.17 -96
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