Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232.351 CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (2 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

1 Für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sams- Zuschläge

tagen, Sonntagen und Feiertagen erhöht sich die Stundenpauschale um

20%.

2 Feiertage sind: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Oster-

montag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag

und Stephanstag.

1 OS 72, 17; Begründung siehe ABI 2016-12-02.

2 Inkrafttreten: 1. März 2017.

3 LS 232.3.

1.4.17 -96

1

← Art. 1 Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →