232.351
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
Art. 1
Die Stundenpauschale gemäss § 35 Abs. 2 EG KESR beträgt Stunden-
Fr. 250.
pauschale