232.351
CH-ZH
Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 : Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
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Die Stundenpauschale gemäss § 35 Abs. 2 EG KESR beträgt Stunden-
Fr. 250.
pauschale
Art. 2 : Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
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1 Für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sams- Zuschläge
tagen, Sonntagen und Feiertagen erhöht sich die Stundenpauschale um
20%.
2 Feiertage sind: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Oster-
montag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag
und Stephanstag.
1 OS 72, 17; Begründung siehe ABI 2016-12-02.
2 Inkrafttreten: 1. März 2017.
3 LS 232.3.
1.4.17 -96
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