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232.3 EGKESRLIDPMAEGKESRDPMA CH-ZH

Art. 7 : Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)

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Art. 7

3 1 Das Amt als Mitglied einer KESB sowie die Anstellung im Unvereinbar-

Sekretariat sind mit dem Amt als Beiständin oder Beistand und als keit

Vormundin oder Vormund im selben Kreis unvereinbar.

2 Das Amt als Mitglied einer KESB ist mit der berufsmässigen Ver-

tretung dritter Personen vor den KESB und den Beschwerdeinstanzen

unvereinbar.

3 Das Amt als Ersatzmitglied einer KESB ist mit der berufsmässi-

gen Vertretung dritter Personen vor dieser KESB unvereinbar.

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