232.3
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CH-ZH
Art. 37 : Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)
Art. 37
1 Die KESB kann im Rahmen der Nachbetreuung ambu- Ambulante
lante Massnahmen anordnen, falls
a. die Entlassung der Person aus der fürsorgerischen Unterbringung
dies erfordert oder
b. eine erneute fürsorgerische Unterbringung dadurch vermieden
werden kann.
2 Ambulante Massnahmen sind insbesondere
a. Weisungen bezüglich Aufenthalt, Berufsausübung und Verhalten,
b. Anordnung einer medizinisch indizierten Behandlung einschliess-
lich Medikamenteneinnahme,
c. Meldepflicht bei einer Fachstelle oder Behörde,
d. Regelung der Betreuung.
3 Die Vollstreckung ist ausgeschlossen.
Massnahmen
a. Grundsatz
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
PQ160059 · zh (§ 37 ff. EG KESR)
Guardianship upheld for paranoid schizophrenic despite desire for self-determination
Cited as the legal basis for the ordered ambulatory measures.