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Art. 37 : Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)

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Art. 37

1 Die KESB kann im Rahmen der Nachbetreuung ambu- Ambulante

lante Massnahmen anordnen, falls

a. die Entlassung der Person aus der fürsorgerischen Unterbringung

dies erfordert oder

b. eine erneute fürsorgerische Unterbringung dadurch vermieden

werden kann.

2 Ambulante Massnahmen sind insbesondere

a. Weisungen bezüglich Aufenthalt, Berufsausübung und Verhalten,

b. Anordnung einer medizinisch indizierten Behandlung einschliess-

lich Medikamenteneinnahme,

c. Meldepflicht bei einer Fachstelle oder Behörde,

d. Regelung der Betreuung.

3 Die Vollstreckung ist ausgeschlossen.

Massnahmen

a. Grundsatz

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PQ160059 · zh (§ 37 ff. EG KESR)
Guardianship upheld for paranoid schizophrenic despite desire for self-determination
Cited as the legal basis for the ordered ambulatory measures.