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232.3 EGKESRLIDPMAEGKESRDPMA CH-ZH

Art. 35b : Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)

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Art. 35b

19 Die Ärztin oder der Arzt ist im Zusammenhang mit dem

Forderungsübergang an die KESB vom Amts- und Berufsgeheimnis

entbunden.

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