232.3
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CH-ZH
Art. 30 : Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)
Art. 30
1 Ärztinnen und Ärzte, die fürsorgerische Unterbringungen d. Fortbildung
anordnen, bilden sich in diesem Bereich regelmässig fort.
2 Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich bietet Fortbildungs-
kurse an. Der Kanton trägt die Kosten.