Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232.3 EGKESRLIDPMAEGKESRDPMA CH-ZH

Art. 276 : Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (88 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 276

289, 293, 328 und 329 ZGB sowie nach den Bestimmungen

des Sozialhilfegesetzes vom 14. Juni 198110. Weitere Bestimmungen in

anderen Gesetzen bleiben vorbehalten.

B. Volljährige Personen

← Art. 82. Das bisherige Recht wird gemäss Anhang geändert. Einführungsgesetz zum Kindes und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →