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Art. 9 : Vereinbarung zwischen den Regierungsräten der Kantone Aargau und Zürich betreffend Zivilstandsdienst der Gemeinde Bergdietikon

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Art. 9

Fälle, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung

beim Zivilstandsamt Bergdietikon hängig sind, gehen an das Zivilstands-

amt Dietikon über.

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