231.13
CH-ZH
Art. 7 : Vereinbarung zwischen den Regierungsräten der Kantone Aargau und Zürich betreffend Zivilstandsdienst der Gemeinde Bergdietikon
Art. 7
Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer 12-monati-
gen Kündigungsfrist je auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt
werden.