Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 ZVOOSCOEC CH-ZH

Art. 13a : Kantonale Zivilstandsverordnung (ZVO)

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Art. 13a

29 Für die Entgegennahme einer Erklärung über die Um-

wandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe wird keine Ge-

bühr erhoben.

Gebühren-

freiheit

Gerichts- und

Verwaltungs-

entscheide

a. Zuständigkeit

für die

Beurkundung

im Allgemeinen

b. Besondere

Zuständigkeiten

F. Amtstätigkeit

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