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Art. 14 : Verordnung des Obergerichts über die Durchführung der Wahl der durch die Anwaltschaft zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Aufsichtskommission

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Art. 14

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

2 Das Reglement des Obergerichts über die Wahl der von der

Rechtsanwaltschaft zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der

Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte vom 19. Dezember 1979

wird aufgehoben.

1 OS 60, 12.

2 LS 161.

3 LS 161.1.

4 LS 175.2.

5 LS 215.1.

6 Fassung gemäss B vom 3. November 2010 (OS 65, 852; ABI 2010, 2525). In

Kraft seit 1. Januar 2011.

1. 1. 11 - 71

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