213.231
CH-ZH
Art. 5 : Reglement der Direktion der Justiz und des Innern über die Organisation und die Tätigkeit der Prüfungskommission für die Staatsanwaltschaften
Art. 5
Die Oberstaatsanwaltschaft führt das Sekretariat der Prü- fungskommission und stellt ihr die notwendige Infrastruktur sowie die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Kommission erstellt einen Voranschlag und legt der Oberstaatsanwaltschaft zuhanden der Direktion Rechnung ab.
Anmeldung
II. Zulassungsverfahren