213.21 VOSTAOOAMPROPG CH-ZH Art. 29 : Verordnung über die Organisation der Oberstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften (VOSTA) Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 29 5 ← Art. 28 Verordnung über die Organisation der Oberstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften (VOSTA) Art. 30 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →