Beschluss des Regierungsrates über die Verteilung der Wahlstellen der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Bezirke (Amtsdauer 2009–2013)
Gesetzestext (1 Artikel)
213.121
Beschluss des Regierungsrates
über die Verteilung der Wahlstellen der ordentlichen
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Bezirke
(Amtsdauer 2009–2013)
(vom 3. September 2008)1
Der Regierungsrat,
gestützt auf Ziff. IV des Beschlusses des Kantonsrates über die Zahl
der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Kanton und
die Verteilung der Wahlstellen auf die Bezirke vom 31. März 20082,
beschliesst
Die Zahl der in den Bezirken zu wählenden Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte wird für die im Jahr 2009 durchzuführenden Erneue-
rungswahlen für die Amtsdauer 2009–2013 wie folgt festgelegt
Bezirk
Affoltern
Anzahl
1
Andelfingen
Bülach
4
Dielsdorf
2
Dietikon
3
Hinwil
3
Horgen
3
Meilen
1
Pfäffikon
1
Uster
3
Winterthur
6
Zürich
39
1 OS 63, 512.
2 LS 213.12.
1.10.08 - 62
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