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213.121 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates über die Verteilung der Wahlstellen der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Bezirke (Amtsdauer 2009–2013)

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

213.121

Beschluss des Regierungsrates

über die Verteilung der Wahlstellen der ordentlichen

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Bezirke

(Amtsdauer 2009–2013)

(vom 3. September 2008)1

Der Regierungsrat,

gestützt auf Ziff. IV des Beschlusses des Kantonsrates über die Zahl

der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Kanton und

die Verteilung der Wahlstellen auf die Bezirke vom 31. März 20082,

beschliesst

Die Zahl der in den Bezirken zu wählenden Staatsanwältinnen und

Staatsanwälte wird für die im Jahr 2009 durchzuführenden Erneue-

rungswahlen für die Amtsdauer 2009–2013 wie folgt festgelegt

Bezirk

Affoltern

Anzahl

1

Andelfingen

Bülach

4

Dielsdorf

2

Dietikon

3

Hinwil

3

Horgen

3

Meilen

1

Pfäffikon

1

Uster

3

Winterthur

6

Zürich

39

1 OS 63, 512.

2 LS 213.12.

1.10.08 - 62

1

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