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212.521 CH-ZH

Art. : Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts

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Art.

212.521

Beschluss des Kantonsrates

über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl

der Ersatzmitglieder des Obergerichts

(vom 20. März 2023)1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 14. September

20222,

beschliesst

I. Die Summe der Stellenprozente der vollamtlichen und teilamt-

lichen Mitglieder des Obergerichts beträgt 4600.

II. Die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts beträgt 30.

III. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird

der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder

und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts vom 9. Januar 2017

aufgehoben.

1 OS 78, 216.

2 ABI 2022-10-14.

1.7. 23-121

1

Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts

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