Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.511 CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Obergerichtskanzlei

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1

1 Die Obergerichtskanzlei besteht aus dem Generalsekreta- Gliederung

riat und den Kanzleien der Kammern, des Handelsgerichts, des Zwangs-

massnahmengerichts sowie der Kommissionen.

2 Sie können ganz oder zum Teil zusammengelegt werden.

Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Obergerichtskanzlei Art. 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →