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212.24 CH-ZH

Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Beisitzenden der Mietgerichte für die Amtsdauer 2020–2026

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

212.24

Beschluss des Kantonsrates

über die Zahl der Beisitzenden der Mietgerichte

für die Amtsdauer 2020-2026

(vom 3. Februar 2020)1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 27. Mai 20192

und in den gleichlautenden Antrag der Justizkommission vom 25. Sep-

tember 2019,

beschliesst

I. Die Zahl der Beisitzenden der Mietgerichte wird für die Amts-

dauer 2020-2026 wie folgt festgesetzt

Bezirksgericht

Zahl der Beisitzenden

Affoltern

10

Andelfingen

10

Bülach

12

Dielsdorf

14

Dietikon

14

Hinwil

10

Horgen

10

Meilen

10

Pfäffikon

10

Uster

12

Winterthur

14

Zürich

24

II. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

1 OS 75, 240.

2 ABI 2019-07-12.

1.7. 20-109

1

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