212.23
CH-ZH
Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer 2020–2026
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Gesetzestext (1 Artikel)
Art. : Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer 2020–2026
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212.23
Beschluss des Kantonsrates
über die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte
für die Amtsdauer 2020-2026
(vom 3. Februar 2020)1
Der Kantonsrat,
nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 27. Mai 20192
und in den gleichlautenden Antrag der Justizkommission vom 25. Sep-
tember 2019,
beschliesst
I. Die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte wird für die
Amtsdauer 2020-2026 wie folgt festgesetzt
Bezirksgericht
Zahl der Beisitzenden
Affoltern
12
Andelfingen
12
Bülach
20
Dielsdorf
18
Dietikon
20
Hinwil
18
Horgen
18
Meilen
22
Pfäffikon
18
Uster
18
Winterthur
20
Zürich
120
II. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
1 OS 75, 238.
2 ABI 2019-07-12.
1.7. 20-109
1