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212.23 CH-ZH

Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer 2020–2026

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

212.23

Beschluss des Kantonsrates

über die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte

für die Amtsdauer 2020-2026

(vom 3. Februar 2020)1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 27. Mai 20192

und in den gleichlautenden Antrag der Justizkommission vom 25. Sep-

tember 2019,

beschliesst

I. Die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte wird für die

Amtsdauer 2020-2026 wie folgt festgesetzt

Bezirksgericht

Zahl der Beisitzenden

Affoltern

12

Andelfingen

12

Bülach

20

Dielsdorf

18

Dietikon

20

Hinwil

18

Horgen

18

Meilen

22

Pfäffikon

18

Uster

18

Winterthur

20

Zürich

120

II. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

1 OS 75, 238.

2 ABI 2019-07-12.

1.7. 20-109

1

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