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212.22 CH-ZH

Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

212.22

Beschluss des Kantonsrates

über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl

der Mitglieder der Bezirksgerichte

(vom 11. Juli 2022)1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in die Anträge des Obergerichts vom 27. Oktober

20212 und der Justizkommission vom 31. Mai 2022,

beschliesst

I. Die Zahl der Stellenprozente und die Mindestzahl der Mitglie-

der der Bezirksgerichte wird wie folgt festgesetzt

Bezirksgericht

Stellenprozente

Mindestzahl Mitglieder

Affoltern

400

6

Andelfingen

260

5

Bülach

1150

14

Dielsdorf

650

8

Dietikon

750

9

Hinwil

650

8

Horgen

900

11

Meilen

1050

12

Pfäffikon

400

6

Uster

950

12

Winterthur

1250

14

Zürich

6600

72

II. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig

wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie

die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte vom 9. Januar 2017

aufgehoben.

1 OS 77, 426.

2 ABI 2021-12-03.

1.10.22-118

1

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