Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte
Gesetzestext (1 Artikel)
212.22
Beschluss des Kantonsrates
über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl
der Mitglieder der Bezirksgerichte
(vom 11. Juli 2022)1
Der Kantonsrat,
nach Einsichtnahme in die Anträge des Obergerichts vom 27. Oktober
20212 und der Justizkommission vom 31. Mai 2022,
beschliesst
I. Die Zahl der Stellenprozente und die Mindestzahl der Mitglie-
der der Bezirksgerichte wird wie folgt festgesetzt
Bezirksgericht
Stellenprozente
Mindestzahl Mitglieder
Affoltern
400
6
Andelfingen
260
5
Bülach
1150
14
Dielsdorf
650
8
Dietikon
750
9
Hinwil
650
8
Horgen
900
11
Meilen
1050
12
Pfäffikon
400
6
Uster
950
12
Winterthur
1250
14
Zürich
6600
72
II. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig
wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie
die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte vom 9. Januar 2017
aufgehoben.
1 OS 77, 426.
2 ABI 2021-12-03.
1.10.22-118
1