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212.127 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates über die Vereinigung der Friedensrichterkreise 1 und 2 (der Stadt Zürich)

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

212.127

Beschluss des Regierungsrates

über die Vereinigung

der Friedensrichterkreise 1 und 2 (der Stadt Zürich)

(vom 29. November 2000)1

Der Regierungsrat beschliesst

I. Die Friedensrichterkreise Zürich 1 und 2 werden vereinigt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

1 OS 56, 390.

1.1.01 - 31

1

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