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Beschluss des Regierungsrates über die Neuaufteilung der Friedensrichterkreise 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11 und 12 (der Stadt Zürich)

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Beschluss des Regierungsrates

über die Neuaufteilung der Friedensrichterkreise

3, 4, 5, 6, 9, 10, 11 und 12 (der Stadt Zürich)

(vom 9. Oktober 1996)1

Der Regierungsrat beschliesst

Der Friedensrichterkreis 5/10 wird in die Friedensrichterkreise 5

und 10 aufgeteilt, und die Friedensrichterkreise 3 und 9 (Uetli), 4 und

5 (Sihl), 6 und 10 (Waid) sowie 11 und 12 (Nord) werden vereinigt.

1 OS 53, 473.

1. 1. 16-91

1

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