211.56
CH-ZH
Art. 5 : Verordnung über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Art. 5
Auf Begehren der in Haft genommenen Person auslän- Orientierung
discher Nationalität wird eine von ihr bezeichnete Drittperson in der einer Ver-
Schweiz über die Festnahme orientiert.
trauensperson
1. 1. 13-79
1
211.56 Über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Rechts-
vertretung
Rechts-
belehrung
Minderjährige
Haftanordnung
Haft-
überprüfung