Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.56 CH-ZH

Art. 5 : Verordnung über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

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Art. 5

Auf Begehren der in Haft genommenen Person auslän- Orientierung

discher Nationalität wird eine von ihr bezeichnete Drittperson in der einer Ver-

Schweiz über die Festnahme orientiert.

trauensperson

1. 1. 13-79

1

211.56 Über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

Rechts-

vertretung

Rechts-

belehrung

Minderjährige

Haftanordnung

Haft-

überprüfung

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