211.56 CH-ZH Art. 2 : Verordnung über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 2 6 B. Verfahren I. Allgemeine Bestimmungen ← Art. 1 Verordnung über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Art. 3 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →