211.22
EMail
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung der obersten kantonalen Gerichte über die Nutzung von Internet und EMail
Art. 2
Internetseiten mit rechtswidrigem, pornografischem, rassisti- Inhaltliche
schem, sexistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt dürfen, aus- Nutzungsein-
schränkungen
ser es liege eine berufliche Notwendigkeit vor, vorsätzlich weder ange-
wählt noch genutzt werden. E-Mails mit solchen Inhalten dürfen nicht
weiterverbreitet werden.