Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.22 EMail CH-ZH

Art. 2 : Verordnung der obersten kantonalen Gerichte über die Nutzung von Internet und EMail

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Art. 2

Internetseiten mit rechtswidrigem, pornografischem, rassisti- Inhaltliche

schem, sexistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt dürfen, aus- Nutzungsein-

schränkungen

ser es liege eine berufliche Notwendigkeit vor, vorsätzlich weder ange-

wählt noch genutzt werden. E-Mails mit solchen Inhalten dürfen nicht

weiterverbreitet werden.

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