211.14
CH-ZH
Art. 6 : Verordnung des Obergerichts über das Rechnungswesen der Bezirksgerichte und des Obergerichts sowie über das zentrale Inkasso
Art. 6
Die Zentrale Inkassostelle am Obergericht stellt Anträge auf
Umwandlung von Bussen an die zuständigen Gerichte.