Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.1 GOGLOJTAP CH-ZH

Art. 166 : Gesetz über die Gerichts und Behördenorganisation im Zivil und Strafprozess (GOG)

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Art. 166

Der Regierungsrat regelt die personalrechtliche Stellung

der verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler in einer Verordnung.

Anzeigepflich-

ten und -rechte

Antragsrecht

bei Vernach-

lässigung von

Unterhalts-

pflichten

G. Vorverfahren

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