211.1
GOGLOJTAP
CH-ZH
Art. 166 : Gesetz über die Gerichts und Behördenorganisation im Zivil und Strafprozess (GOG)
Art. 166
Der Regierungsrat regelt die personalrechtliche Stellung
der verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler in einer Verordnung.
Anzeigepflich-
ten und -rechte
Antragsrecht
bei Vernach-
lässigung von
Unterhalts-
pflichten
G. Vorverfahren